Pferdehaltung
Als Halter eines Pferdes haften Sie für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie ein Pferd besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.
Neues -KONZEPT- Pferd- Haftpflichtversicherung
PferdHaftpflicht – EinfachKomplett 2024
Hundehaltung
Als Halter eines Hundes haften Sie für Schäden, die Ihr Hund verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie einen Hund besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.
Hunde- Haftpflichtversicherung
Einzelheiten zur Tierhalterhaftpflicht
Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Wer ist nicht versichert?
Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Jeder, der ein Tier besitzt. Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden.
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Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier versichert werden muss.
Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung zu früh wie möglich mitteilen.
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Was ist versichert?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe Ihrer Versicherung zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung abgewehrt.
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Wer ist nicht versichert?
Tierhalter, die Tiere gewerblich nutzen, brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wer z. B. sein Tier gegen Bezahlung verleiht, benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Jede Form der gewerblichen Nutzung muss speziell versichert werden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert.
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